Gemeinderatsvorlage zum 16. Mai 2017

Beschluss über Eckpunkte


Die Stadt Bietigheim-Bissingen konnte gemeinsam mit dem Unternehmen OSWA, Ingersheim, das westlich des Bahnbogens gelegene, ehemalige „DLW-Areal“ (FlSt. 4962) mit knapp 8,5 ha Fläche vom Vorbesitzer Armstrong DLW GmbH erwerben. Es wird im Süden und Westen von der B27, im Osten vom Bahnbogen und im Norden vom „bigpark“-Gelände begrenzt. Das Gebiet ist von vormals industrieller Produktion und entsprechenden Werkhallen sowie Verwaltungsgebäuden geprägt.
Gemäß dem seit vielen Jahren in Bietigheim-Bissingen verfolgten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll mit der städtebaulichen Neuordnung des DLW-Areals langfristig die nachhaltige Stadtentwicklung an einer zentralen Stelle im Stadtgebiet fortgeführt und Flächenangebote für verschiedene Nutzungen entwickelt werden. Das DLW-Areal besitzt aufgrund seiner Flächengröße, seiner zentralen Lage und seines industrie und stadtgeschichtlichen Hintergrunds eine hervorgehobene Bedeutung für die Stadtentwicklung. Die Tragweite des Vorhabens ist vergleichbar mit jener der Landesgartenschau im Jahre 1989 und wird die Stadtentwicklung für die nächsten Jahre prägen. Aufgrund dieser Ausgangslage soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Das Wettbewerbsverfahren soll dabei unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Die Rahmenbedingungen zur Nachnutzung des Areals sowie qualitative und quantitative Aspekte der künftigen Nutzung sollen in Eckpunkten (siehe Anlage) definiert werden und in die gemeinsame Auslobung einfließen. Die als Planungsvorgaben definierten Punkte gelten dabei als gesetzt. Die genannten Planungsoptionen und ziele sollen im Vorfeld des Wettbewerbs mit der Bürgerschaft erörtert und bei Bedarf ergänzt werden. Die Bürgerschaft soll im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 23.05.2017 über die Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Areals und das geplante Wettbewerbsverfahren informiert werden und erste Anregungen, Fragen und Wünsche zur künftigen Nutzung äußern können. Im Nachgang sollen geführte Geländefahrten an einem „Bähnles-Tag“ (Termin noch offen) ein Bewusstsein für das Areal schaffen und die Möglichkeit bieten, sich vor Ort zu informieren und Feedback zu hinterlassen. Die gesammelten Anregungen sollen in den Entwurf des Auslobungstextes einfließen. Dieser wird dann öffentlich ausgelegt bzw. online veröffentlicht, um den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Das gesamte Feedback aus der Bürgerbeteiligung wird danach, soweit möglich, in den Entwurf eingearbeitet und die Auslobung des Wettbewerbs im Herbst 2017 durch den Gemeinderat beschlossen. Mit dem Beschluss über die aufgelisteten Eckpunkte kann das Verfahren entsprechend in die Wege geleitet werden.

Vorlage Gemeinderat
Anlage 1 - Abgrenzung Wettbewerbsgebiet
Anlage 2 - Eckpunkte zum Wettbewerb