Gemeinderatsvorlage zum 19. Dezember 2017
BESCHLUSS WETTBEWERBSAUSLOBUNG
Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant gemeinsam mit der Unternehmensgruppe OSWA, Ingersheim, die Nachnutzung des ehemaligen DLW-Areals, um auf 8,5 ha neue Wohn- und Gewerbeflächen zu schaffen. Das DLW-Areal besitzt aufgrund seiner Flächengröße, seiner zentralen Lage und seines industrie- und stadtgeschichtlichen Hintergrunds eine hervorgehobene Bedeutung für die Stadtentwicklung. Gemäß dem seit vielen Jahren in Bietigheim-Bissingen verfolgten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll mit der städtebaulichen Neuordnung des künftigen „Bogenviertels“ langfristig die nachhaltige Stadtentwicklung an einer zentralen Stelle im Stadtgebiet fortgeführt und Flächenangebote für verschiedene Nutzungen entwickelt werden. Aufgrund dieser Ausgangslage soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Das Wettbewerbsverfahren soll dabei unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden.
Die grundlegenden Rahmenbedingungen zur Nachnutzung des Areals sowie qualitative und quantitative Aspekte der künftigen Nutzung wurden vom Gemeinderat in Abstimmung mit dem Grundstücksmiteigentümer in Eckpunkten definiert (GR 58/2017) und sind als verbindliche Planungsvorgaben in der gemeinsamen Auslobung enthalten.
Um die Bevölkerung frühzeitig zu informieren und in das Verfahren einzubinden, fanden bereits im Vorfeld zum städtebaulichen Wettbewerb eine erste Informationsveranstaltung am 23.05.2017 sowie geführte Rundfahrten über das Gelände am sogenannten „Bähnlestag“ am 22.07.2017 statt. Erste Anregungen und Ideen aus den Veranstaltungen sind in den Entwurf des Auslobungstextes eingeflossen. Der Entwurf des Auslobungstextes wurde am 19.10.2017 öffentlich ausgelegt bzw. online veröffentlicht, um den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Bis 05.11.2017 konnten weitere Ideen eingebracht werden, die gesammelten Anregungen zum Auslobungstext sind in der Anlage dargestellt. Darüber hinaus besteht weiterhin jederzeit die Möglichkeit im Internet unter www.bogenviertel.de Anregungen zum Planungsprozess zu geben.
Kernthemen der Bürgerschaft waren bisher bezahlbarer Wohnraum, Mehrgenerationenangebote, Ideen für Infrastruktur- und Freizeiteinrichtungen, insbesondere Einkaufsmöglichkeiten, die Gestaltung des neuen Viertels, vor allem im Hinblick auf Grün- und Freiflächen, Mobilitätskonzepte sowie eine funktionstüchtige Verkehrserschließung. Die Anregungen und Ideen wurden auf ihre Umsetzbarkeit und ihre Übereinstimmung mit den grundlegenden Planungszielen überprüft und bewertet, siehe Anlage. Viele Punkte finden sich bereits im Entwurf des Auslobungstextes wieder, teilweise wurde der Auslobungstext um weitere Hinweise ergänzt. Einige Ideen aus der Beteiligung können im Wettbewerbsverfahren von den teilnehmenden Büros aufgegriffen werden, ob und in welcher Form wird den Büros freigestellt. Einige der eingebrachten Vorschläge stehen allerdings im Widerspruch zu den Planungszielen und sind entsprechend nicht zu berücksichtigen. Die gesammelten Anregungen sowie die Dokumentation der Beteiligung werden den Auslobungsunterlagen beigefügt.
Verfahren
Vorgesehen sind zwei hintereinander geschaltete, aufeinander aufbauende städtebauliche Wettbewerbe. Der erste Wettbewerb soll als offener städtebaulicher Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften bestehend aus Stadt- und Verkehrsplanern ausgelobt werden. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Regelungen der RPW 2013 zugrunde. In diesem ersten Wettbewerb wird eine Preisgruppe nach Beurteilung der Entwürfe durch ein Preisgericht ausgewählt. Detaillierte inhaltliche Anforderungen und Verfahrensablauf sind im Auslobungstext, siehe Anlage, beschrieben.
Die Preisgruppe wird im Anschluss an den offenen städtebaulichen Wettbewerb zu einem Realisierungswettbewerb eingeladen. Alle Teilnehmer/-innen der Preisgruppe verpflichten sich zur Teilnahme am eingeladenen städtebaulich-verkehrsplanerischen Realisierungswettbewerb. Für den Realisierungswettbewerb wird eine Teilnehmerzahl von bis zu sieben angestrebt.
Zur Vorbereitung des eingeladenen Realisierungswettbewerbs ist eine Planungsmesse vorgesehen, hier sollen die eingeladenen Teilnehmer/-innen ihren Zwischenstand der Entwurfsansätze vorstellen und in den Dialog mit der Öffentlichkeit treten. Die daraus resultierenden Ergebnisse fließen in die Auslobung zum Realisierungswettbewerb ein, die ebenfalls wieder dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden wird.
Mit dem Beschluss über die Auslobung des offenen städtebaulichen Wettbewerbs (erster Wettbewerb) kann das Verfahren in die Wege geleitet werden.
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